Benützungs- und Mietbedingungen
Die ganze Sportanlage Oberhof ist COOL&CLEAN: suchtmittelfreie Zone – rauch- und alkoholfrei!
1. Infrastruktur
Foyer
Die Sportanlage (SAO) ist ein Ort der Begegnung mit Bewegung und mit Menschen. Das Foyer soll zu Gesprächen, zum Aufgaben machen, zum Treffpunkt oder einfach zum Verweilen einladen – jedoch nur vor oder nach der sportlichen Betätigung in der SAO. Die Anlage ist teilweise videoüberwacht.
Tribüne
Zuschauende werden begrüsst und sind willkommen. Sie haben sich allerdings dem Anlass entsprechend zu verhalten. So soll während des Unterrichts kein Lärm gemacht und Umherrennen vermieden werden.
Esswaren und Getränke sind auf der Tribüne nicht erlaubt.
Turn- und Sporträume
Die Hallen, der Gymnastikraum, der Fitnessraum und die Schnitzelgrube dürfen nur in Hallenschuhen mit nicht färbenden Sohlen betreten werden. Strassenschuhe und Turnschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind nicht erlaubt. Der Fitnessraum darf erst ab erfülltem 16. Altersjahr betreten werden.
Eine Konsumation von Esswaren ist in den Turn- und Sporträumen sowie den Geräteräumen und Garderoben nicht erlaubt. Im Training und beim Wettkampf dürfen Getränke in Plastikflaschen unter Einhaltung der üblichen Sauberkeit verwendet werden.
Geräteraum und Musikanlage
Der Geräteraum steht allen Nutzenden zur Verfügung. Dies zwingt ALLE für Ordnungssinn und eine korrekte Handhabung der Geräte. Zudem wird erwartet, dass durch den sorgsamen Gebrauch des vielseitigen und aufwändigen Angebotes an Gross- und Kleingeräten die gebührende Wertschätzung vorhanden ist. Die Sporttreibenden nehmen gegenseitig Rücksicht durch Vermeidung von übermässigem Lärm, insbesondere beim Gebrauch der Musikanlagen.
Die Musikanlagen und der gemeinsame Raum für Kleingeräte müssen nach Gebrauch abgeschlossen werden. Die grossen Geräteraumtüren in jeder Halle bleiben unverschlossen.
Garderoben
Normalerweise stehen pro Halle zwei Garderoben/Duschräume zur Verfügung. Herrengarderoben Nummer 4 - 6 / Damengarderoben Nummer 1 - 3. Die Zuteilung der Garderoben kann je nach Bedarf oder Anlass ändern und wird nötigenfalls markiert. Für die Benützung des Fitnessraumes sind die Garderoben Nr. 4 für Herren und Nr. 1 für Damen vorgesehen.
Die Sporttreibenden müssen wissen, dass in den Garderoben ein reger Wechsel stattfindet. Deshalb lehnen die Verantwortlichen der SAO bei Diebstahl/Beschädigung von persönlichen Sachen jede Haftung ab.
Seminarraum und Gruppenraum
In diesen Räumlichkeiten finden Gymnastiklektionen, Theorielektionen, Unterricht und Sitzungen statt. Dort kann auch ein Wettkampfbüro eingerichtet werden oder es können Ausstellungen gemacht werden.
Schaukästen
Die Kästen stehen Schulen und Vereinen zur Verfügung. Die Nutzenden sind dafür verantwortlich, dass ordentlich und sauber ausgestellt wird. Die Kästen sind abzuschliessen. Von den Eigentümern der Anlage wird jede Haftung für Diebstähle oder Schäden abgelehnt.
Parkplätze und Veloständer > Konzept Verkehrsregelung/Fahrzeugparkierung anfordern
Es stehen nur beschränkt Parkplätze zur Verfügung. Alle Parkplätze der Sportanlage Oberhof sind bewirtschaftet (7 Tage pro Woche / rund um die Uhr). Wer nicht unbedingt motorisiert zum Sporttreiben in die SAO kommen muss, soll dies zu Fuss oder mit dem Velo tun – es hat einen überdachten Veloständer.
Fahrzeugparkierung
Die Mietenden/Veranstaltenden verpflichten sich, die Besuchenden welche mit dem Auto eintreffen, zu leiten und in die vorgesehenen Parkplätze einzuweisen. Die Verkehrs- und Parkierungsregelung ist während der ganzen Belegungszeit in der SAO zu beachten und allfällige Verstösse gegen die Regelung sind umgehend zu korrigieren. Weitere Infos ‚Konzept Verkehrsregelung/Fahrzeugparkierung’.
2. Vermietung
Mietobjekte
Es ist möglich, alle Objekte in beliebiger Kombination zu mieten: eine Halle, zwei Hallen, drei Hallen, Gymnastikraum, Fitnessraum, Schnitzelgrube, Seminarraum, Gruppenraum, Foyer, Office.
Reservationen
Die Jahresmietenden müssen das Reservationsgesuch für das kommende Schul-/Vereinsjahr jeweils bis zum 15. Mai an die Betriebsleitung richten. Jahresmietende, welche die gemietete Infrastruktur nicht voll nutzen, haben kein Anrecht auf eine Kompensation. Die SAO hat in Ausnahmefällen das Recht, die dem Jahresmietenden vermieteten Objekte sporadisch für sich zu beanspruchen. Wochenend- und Teilzeitmietende, die in der SAO reservieren möchten, wenden sich an die Betriebsleitung. Die Anfrage wird nach Möglichkeit und Verfügbarkeit der Anlagen umgehend bestätigt.
Mietvertrag
Die schriftliche Reservationsbestätigung der Betriebsleitung verleiht dem Mietverhältnis Rechtsgültigkeit. Es liegt somit ein Mietvertrag vor, dessen Bestandteile die Reservationsbestätigung sowie diese ‚Benützungs- und Mietbedingungen’ sind. Die Verantwortlichen der Sportanlage gehen davon aus, dass sich der Mietende über die ‚Benützungs- und Mietbedingungen’ an der Infotafel in der Sportanlage oder auf der Homepage www.sportanlageoberhof.ch orientiert hat und somit mit dem Mietvertrag einverstanden ist.
Rückzug aus dem Mietvertrag (Kündigung)
Für Jahresmieter gilt eine Rückzugsfrist von acht Wochen – für Wochenend- und Teilzeitmietende eine Rückzugsfrist von sechs Wochen. Sollte diese Zeit unterschritten werden, muss ein den Umständen entsprechender Betrag für administrative Umtriebe erhoben werden. Die Hälfte des Mietbetrages ist in allen Fällen bei verspäteter Rückzugfrist zu zahlen. Sollte es dem zurücktretenden Mietenden möglich sein, einen Ersatz zu finden, so entfällt diese Regelung.
Gebrauch der Mietobjekte
Der Mietende ist verpflichtet, sich an die ‚Benützungs- und Mietbedingungen’ zu halten. Insbesondere ist beim Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten und Sachen mit Sorgfalt umzugehen. Für den vom Mietenden verursachten Schaden haftet er vollumfänglich selbst.
Der Betrieb einer Festwirtschaft beschränkt sich platzmässig auf das Foyer vor dem Office. Andere Standorte müssen mit der Betriebsleitung abgesprochen werden. Die Konsumation von alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Areal der Sportanlage verboten! Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen erteilt die Betriebsleitung.
Übergabe / Übernahme / Mängel
Der Vermietende, vertreten durch die Betriebsleitung oder das Hauswartteam, übergibt dem Mietenden die reservierten Räumlichkeiten in gutem und sauberem Zustand. Soweit keine Mängel vom Mietenden beanstandet werden, wird angenommen, dass das Mietobjekt in ordnungsgemässem Zustand übergeben wurde. Allfällige Mängel, die augenscheinlich schon vor Mietantritt vorhanden waren, bei der Übergabe aber nicht bemerkt wurden, werden dem Mietenden nicht unterstellt. Hingegen haftet der Mietende für Beschädigungen aller Art, die augenscheinlich während des Mietverhältnisses entstanden sind. Für überdurchschnittliche Verschmutzung der Anlagen wird, für den die übliche Reinigungsarbeit übersteigenden Zeitaufwand, Rechnung gestellt. Dabei gilt der Ansatz: pro Stunde CHF 60.00. Beschädigungen und Reinigungsarbeiten werden bei der Schlussübernahme rapportiert. Die Weitervermietung der Anlagen und Räumlichkeiten durch den Mietenden ist nicht zulässig!
Schlüssel und Infrastruktur
Jeder Mietende erhält einen Schlüssel, der seinen Bedürfnissen angepasst ist. Die Übergabe des Schlüssels wird mit dem Hauswartteam geregelt. Es muss ein Depot für den Schlüssel hinterlegt werden.
(Depot CHF 100.00 / Grossanlässe CHF 200.00).
Folgende Infrastruktur kann auf Wunsch abgegeben werden: (Bei Beschädigung haftet der Mietende)
- Zentrales Steuergerät für die Musikanlage CHF 25.00 Tag/Benützung
- Steuergerät für die Anzeigetafel (Matchuhr) CHF 25.00 Tag/Benützung
Abrechnung mit der Betriebsleitung
Die SAO stellt Rechnung. Zahlungsmodus: sofort bei Erhalt der Rechnung. Für Jahresmietende wird evt. eine Teilzahlung vereinbart, die sich nach dem fortschreitenden Gebrauch der Anlage richtet.
3. Verschiedenes
Feuerwehr und Erste Hilfe
Die Mietenden/Veranstaltenden haben sich vor der jeweiligen Durchführung eines Anlasses beim Hauswart über die vorhandenen Löscheinrichtungen, den Fluchtweg und das Feuermeldewesen zu orientieren.
Den Mietenden/Veranstaltenden steht ein Sanitätsraum zur Verfügung (fast ohne Sanitätsmaterial). Die Mietenden/Veranstaltenden orientierten sich über die notwendigen Massnahmen, die bei Unfällen getroffen werden müssen. Zudem hat es im Foyer einen Defibrillator. (Die Notfallstation des Spitals Schiers ist etwa 30 m vom Eingang der Sportanlage entfernt.)
Reinigung
Die Grobreinigung (besenrein) aller benützten Räumlichkeiten hat der Mietende/Veranstaltende nach den Weisungen des Hauswartteams zu besorgen. Siehe Weisungen ‚Rückgabe des Mieters‘.
Umgebung / Nachbarn / Rücksicht
Wir danken allen Besuchenden, Gästen und Schülerinnen und Schülern für ein rücksichtsvolles Verlassen der Sportanlage. Nach 22.00 Uhr bitten wir die Nachtruhe der Nachbarschaft zu beachten!
Verwaltungskommission und Betriebsleitung
Sportanlage Oberhof, Schiers
überarbeitet im April 2024